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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis für betriebliche Steuererklärungen. Er ist aber mehr als nur Pflicht. Mit den Informationen aus dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr planen und steuern Sie die kommenden Jahre für Ihr Unternehmen.

Wenn wir am Ende jedes Geschäftsjahres die Daten der Buchhaltung und der Rechnungslegung zusammenlegen und prüfen, zeigen sich der Erfolg und die finanzielle Lage Ihres Unternehmens. Mit einer betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Darstellung Ihres Betriebes erhalten Sie aussagefähige Unterlagen. Vollständig und nachvollziehbar für Betriebsprüfungen. Oder für Banken und Leasinggesellschaften.

Der Jahresabschluss liegt außerdem unseren weiteren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen zugrunde. Wir legen Ihnen die Kennzahlen Ihres Unternehmens klar und verständlich aufbereitet vor und besprechen sie mit Ihnen.

In der Zusammenarbeit mit uns machen Sie Ihren Jahresabschluss zu einem Wegweiser für Ihre Unternehmensstrategie.


Basis

  • Übernahme der Jahresverkehrszahlen aus der Finanzbuchhaltung
  • Abstimmarbeiten zu den Zahlen
  • Prüfung von gesellschaftsrechtlichen und betrieblichen Vorgaben
  • Nutzung von steuerlichen Bewertungswahlrechten
  • Entwicklung des Anlagenspiegels
  • Übernahme der Werte in die betrieblichen Steuererklärungen
  • Erstellung von Dokumentationen zum Jahresabschluss

Ergänzende Angebote

  • Übernahme/Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrung
  • Ratingreport
  • Übermittlung des Jahresabschlusses an das Konzentrationsgericht
  • Kennzahlenanalyse

Voraussetzung

Wir vereinbaren mit unseren Mandanten, nach welchen genauen Vorgaben und zu welchen Terminen und Fristen sie ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. Eine optimale Beratung erzielen wir, wenn alles vollständig und termingerecht vorliegt.